Förderrechner · KfW-Heizungsförderung
Was zahlt der Staat zu Ihrer neuen Heizung dazu?
Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus, sofort gerechnet. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Bruttokosten mit Einbau, Speicher, Hydraulik und Nebenarbeiten.
Beide Boni gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer. Wer vermietet, bekommt die Grundförderung.
Maßgeblich ist der Einkommensteuerbescheid. Zählt nur für den Einkommensbonus.
Hebt die Einkommensgrenze um 10.000 €.
Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten.
Woraus sich der Zuschuss zusammensetzt
30 % Grundförderung
Für jede förderfähige Heizung, unabhängig von Einkommen und Nutzung.
16 % Klimageschwindigkeit
Für selbstnutzende Eigentümer beim Tausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen sowie von Gas- und Biomasseanlagen ab 20 Jahren.
bis 40 % Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Ein Kind unter 18 hebt die Grenzen um 10.000 €.
Mehrfamilienhaus: zwei Anträge
Die Verwaltung stellt den Basisantrag über die Grundförderung für das ganze Haus. Jeder selbstnutzende Eigentümer beantragt die Boni zusätzlich für seine Wohnung — Frist: sechs Monate nach der Zusage.
Obergrenze 70 bzw. 80 %
Mehr wird nicht ausgezahlt, auch wenn die Bausteine zusammen höher liegen. 80 % erreicht nur das unterste Einkommensband.
